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Der Bundesrat hat entschieden, dass per 1. Februar 2019 der Eintrag Automatenprüfung (Code 78; Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe) im Führerausweis entfällt.
Was heisst das für dich? Ab sofort kannst du die Führerprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolvieren und darfst danach auch handgeschaltete Fahrzeuge offiziell lenken.

Ich biete beides an. Deinem Wunsch entsprechend lernst du auf dem handgeschalteten Fahrzeug oder auf meinem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Gerne auch kombiniert, dies ermöglicht es dir nach bestandener Führerprüfung mit beiden Varianten sicher im Strassenverkehr unterwegs zu sein.
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