Fahrkategorien

Neuerungen ab 2021 in der Kategorie B

Jahrgang 2002

- Fahren ab 17 Jahren nicht möglich
- Können ab 18 Jahren den Lernfahrausweis erwerben
- Lernfahrausweis
vor 1.1.2021: keine obligatorische Lernphase von 12 Monaten

Jahrgang 2003

- Fahren ab 17 Jahren möglich
- Können ab 1.1.2021 den Lehrnfahrausweis erwerben
- Lernfahrausweis
vor 1.1.2022: keine obligatorische Lernphase von 12 Monaten

Jahrgang 2004

- Fahren ab 17 Jahren möglich
- Durchlaufen die obligatorische Lernphase von 12 Monaten

=> Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin


Neuerungen ab 2021 in den Kategorien A und A1

- Kein Direkteinstieg in die Kategorie A unbeschränkt
- Fahrerlaubnis ab 15 Jahren für die Kategorie A1 50ccm (vorher 16 Jahre)
- Fahrerlaubnis ab 16 Jahren für die Kategorie A1 125ccm (vorher 18 Jahre)


Kategorie A beschränkt
Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, Mindestalter 18 Jahre.

Kategorie A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW, Fahrerlaubnis nach 2 Jahren Fahrpraxis mit Kategorie A beschränkt.

Kategorie A1
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW ab 16 Jahren
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW und Höchstgeschwindigkeit 45km/h ab 15 Jahren

Kategorie B
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
Fahrerlaubnis ab 17 Jahren nach 12 Monaten Fahrpraxis kann die Führerprüfung erworben werden.


Kategorie B1
Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg

Kategorie C
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

Kategorie C1
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

Kategorie D
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

Kategorie D1
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Motorwagen dieser Unterkategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden

Kategorie BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen

Kategorie CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

Kategorie C1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

Kategorie DE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie D und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

Kategorie D1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zum Personentransport verwendet wird

Kategorie F
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

Kategorie G
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge

Kategorie M
Motorfahrräder

Berufsmässiger Personentransport
Berufsmässiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C, der Unterkategorien B1 und C1 sowie der Spezialkategorie F

Quelle: Strassenverkehrsamt